Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Ausbildungs-Dienstleistungen der certwerk (Schweiz) AG. Alle Angebote sind auf der Website www.certwerk.ch aufgeführt. Der einfacheren Lesbarkeit wegen wird die männliche Form verwendet. Für Ausbildung, Kurs, Lehrgang, Programm wird der Begriff Bildungsgang und für Teilnehmer, Auszubildende, Lernpartner und Studenten der Begriff Kursteilnehmer verwendet.
1. Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung der Offerte bzw. des Anmeldeformulars durch die Vertragsparteien kommt der Vertrag rechtsgültig zustande. Es wird eine Einschreibegebühr erhoben. Mit der Anmeldung bestätigt der Vertragspartner ausserdem, dass er die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Für den Bildungsgang relevante Reglemente, wie Leitfaden, Ausbildungsreglemente, Teilnehmerbestätigung sowie Diplom-Reglemente, die ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages sind, werden bei Ausbildungsbeginn verteilt und können auf Wunsch angefordert resp. eingesehen werden. Programmaktualisierungen und Reglementänderungen durch die Zertifizierungsstelle sind ausdrücklich vorbehalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts.
2. Kosten
Neben dem Kursgeld gehen auch diejenigen Lehrmittel, Skripte, Schulmaterialien sowie Prüfungsgebühren etc. zulasten des Kursteilnehmers, welche nicht ausdrücklich als im Kursgeld inbegriffen bezeichnet werden. Kosten für externe Aktivitäten (z.B. Parkplatzgebühren, Fahrkarten, Verpflegung) sowie externe Prüfungen und Zertifikate sind ebenfalls nicht inbegriffen und gehen zulasten des Kursteilnehmers. Anpassungen des Kursgelds können jederzeit einseitig durch die certwerk (Schweiz) AG vorgenommen werden. Kursgeld, Kosten für Lehrmittel, Kopierpauschalen sowie übrige Nebenkosten werden grundsätzlich vor der Durchführung des Angebots in Rechnung gestellt und sind jeweils innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlung des Kursgelds in Raten sind diese gemäss Einzahlungsscheine zu entrichten. Die Erhebung einer Gebühr für Ratenzahlungen bleibt vorbehalten. Die Zahl der möglichen Raten wird durch die certwerk (Schweiz) AG geregelt. Prüfungsgebühren, Zertifikatsgebühren und Nebenkosten werden separat erhoben. Von Dritten (bspw. TempTraining) gegenüber der certwerk (Schweiz) AG abgegebene Kostengutsprachen werden direkt in Abzug gebracht. Bei Zahlungsverzug werden folgende Gebühren erhoben: Kontoauszug gebührenfrei, 1. Mahnung CHF 10.–, 2. Mahnung CHF 50.–. Ab der 1. Mahnung können Verzugszinsen von 5 % erhoben werden. Bei Zahlungsverzug hat die certwerk (Schweiz) AG das Recht, den Kursteilnehmer von der Ausbildung auszuschliessen.
3. Vertragsdauer und -beendigung
Der Vertrag wird für eine bestimmte Ausbildung mit im Voraus festgelegter Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anderslautende schriftliche Abmachungen bleiben vorbehalten. Der Kursteilnehmer resp. der gesetzliche Vertreter kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Das gilt auch für den Fall, dass der Kursteilnehmer die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall ist die die Hälfte des Kursgeldes geschuldet. Kündigungen haben mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Blosses Fernbleiben von der Ausbildung gilt nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Die certwerk (Schweiz) AG ist berechtigt, den Vertrag in schweren Fällen, insbesondere wegen unentschuldigten Absenzen oder Zahlungsausständen sowie wegen schweren disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Wird dem Kursteilnehmer aufgrund eines in Aussicht gestellten Ausbildungsbeitrags ein reduziertes Kursgeld in Rechnung gestellt und wird in der Folge der Beitrag nicht gewährt, so ist der Kursteilnehmer verpflichtet, die entsprechende Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen.
4. Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
5. Durchführung
Die certwerk (Schweiz) AG ist berechtigt, Ausbildungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei einem Ausfall von Trainern oder Ausbildnern kann die certwerk (Schweiz) AG, sofern kein fachlich ebenbürtiger Ersatz zur Verfügung steht, die Durchführung absagen. In der Regel wird bei geringer Teilnehmerzahl versucht eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Sollte ein Ausbildung nicht durchgeführt werden können, erfolgt die Absage an bereits angemeldete Kursteilnehmer so rasch wie möglich, spätestens jedoch 1 Woche vor Ausbildungsbeginn. Bei Absage eines Bildungsgangs durch die certwerk (Schweiz) AG werden das Kursgeld und Nebenkosten, soweit bereits bezahlt, zurückerstattet. Weitere Ersatzforderungen (insbesondere Lohnersatzforderungen) sind ausgeschlossen. Die Ausbildungen der certwerk (Schweiz) AG können jederzeit und ohne Vorankündigung modifiziert werden. So können z. B. Unterrichtstage und -zeiten, Anzahl Lektionen, Lerninhalte sowie Prüfungen laufend den internen und externen Erfordernissen angepasst werden, sofern sie den Gesamtcharakter der Ausbildung bzw. Abschlusses nicht massgeblich verändern.
6. SGU-Prüfung und Zertifizierungsvertrag
Für die Anmeldung zur SGU-Prüfung sowie die Erlangung des Zertifikats gelten die AGB der CertEuropA GmbH.
7. Versicherungen
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache des Kursteilnehmers.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung nimmt die Vertragspartei zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten allenfalls im Ausland gespeichert werden.
9. Nutzungsrecht personenbezogener Daten
Grundsätzlich gelten in Bezug auf personenrelevante Daten die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung gibt der Kursteilnehmer sein Einverständnis, dass seine Daten gespeichert und innerhalb der certwerk (Schweiz) AG zu Administrations- und Marketingzwecken genutzt werden können. Ausserdem können Adressangaben an Trainer, Ausbildner, die Zertifizierungsstelle CertEuropA GmbH und andere Kursteilnehmer weitergegeben werden, soweit es für die Organisation der Ausbildung sinnvoll bzw. erforderlich ist. Die certwerk (Schweiz) AG hat das Recht, Bilder von Kursteilnehmern, welche im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen, der Übergabe von Diplom- und Zertifikaten u. ä. aufgenommen worden sind, zu veröffentlichen.
10. Änderungen vorbehalten
Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kursteilnehmer wird über allfällige Änderungen informiert. Erhebt er nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.
11. Gerichtsstand
Die abgeschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizer Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Zug.
1. Juni 2020